Rechtsprechung
OLG Koblenz, 19.08.2019 - 12 U 773/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB §§ 434 ff.
Vom Dieselskandal betroffener Pkw des Typs Skoda Superb
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Ersatzlieferung eines mangelhaften Fahrzeugs: Auslaufmodell oder neue Produktionsreihe?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nacherfüllung durch Ersatzlieferung eines Fahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Mainz, 23.05.2018 - 4 O 160/17
- OLG Koblenz, 19.08.2019 - 12 U 773/18
- OLG Koblenz, 09.09.2019 - 12 U 773/18
Papierfundstellen
- MDR 2019, 1446
- NZV 2019, 642
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17
Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2019 - 12 U 773/18
Auch der BGH hat in seinem, einen insoweit im Wesentlichen gleichgelagerten Sachverhalt betreffenden Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 (NJW 2019, 1133 ) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass an die Bestimmtheit des Klagebegehrens keine zu hohen Anforderungen gestellt und die Entscheidungsbefugnis des Gerichts in nicht zulässiger Weise verengt werden dürfe.Für die Bestimmung der Reichweite des Nachlieferungsanspruchs kommt es hiernach primär auf den Umfang der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Beschaffungspflicht des Verkäufers an und nicht, wie das Landgericht meint, darauf, ob das mit der Klage übereignet verlangte Fahrzeug aus der aktuellen Produktionsserie trotz des Modellwechsels noch der gleichen Gattung angehört wie das "Ursprungsfahrzeug" (vgl. BGH, NJW 2019, 1133 ).
Der hier zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich daher insoweit in einem maßgeblichen Punkt von der dem Hinweisbeschluss des BGH (NJW 2019, 1133 ) zu Grunde liegenden Fallkonstellation dahingehend, dass der Markteintritt des Nachfolgemodells für die Kaufvertragsparteien nicht erst als eine zeitlich ungewisse, unkalkulierbare Größe im Raume stand, sondern bereits bei Abschluss des Kaufvertrags über das Vorgängermodell feststand und damit einen faktisch und zeitlich manifesten Tatbestand darstellte, der dem Kläger eine bewusste Entscheidung zwischen dem Kauf des gerade noch erhältlichen Vorgängermodells oder des bereits bestellbaren Nachfolgemodells abverlangte.
Die hier einschlägigen grundsätzlichen Fragen zu der gewährleistungsrechtlichen Einordnung der vom Hersteller in Motoren der Baureihe EA 189 eingebauten unzulässigen Abschalteinrichtung sowie den Bestimmtheitsanforderungen an ein geltend gemachtes Nachlieferungsverlangen sind höchstrichterlich hinreichend geklärt (BGH, NJW 2019, 1133 ).
- BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97
Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2019 - 12 U 773/18
Gemessen an diesen Grundsätzen ist ein Klageantrag nach der Rechtsprechung des BGH im allgemeinen dann hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnisse (§ 308 ZPO ) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO ) erkennen lässt, das Risiko des Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH NJW 1999, 954 ).
- OLG Köln, 27.03.2020 - 6 U 24/19
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA …
Wie das OLG Stuttgart mit Recht ausgeführt hat (WM 2019, 2085; aA OLG Koblenz, Urteil vom 09.09.2019 - 12 U 773/18, MDR 2019, 1446) wollte der Kläger - auch im vorliegenden Fall ein neuwertiges Fahrzeug mit umfangreichem Ausstattungspaket zu einem attraktiven Preis erwerben.